Compliance, Hinweisgebersystem & Integrität

    Die Volkswagen Group Retail Deutschland hat sich seit ihrer Gründung im Jahr 2012 in Deutschland einen hervorragenden Ruf erarbeitet. Gesellschaftliche Verantwortung und ein hoher ethischer Anspruch haben die Volkswagen Group Retail Deutschland zu dem gemacht, was sie heute ist: Deutschlands größte automobile Handelsgruppe mit rund 10.000 Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen an über 120 Standorten. Als national agierendes Unternehmen bedeutet Compliance für die Volkswagen Group Retail Deutschland, dass die Mitarbeiter neben bestehenden Gesetzen auch moralische Grundsätze einhalten, die weit darüber hinausgehen. In unseren unternehmenseigenen Verhaltensgrundsätzen sind diese Prinzipien zusammengefasst. Sie gelten selbstverständlich für alle Konzernebenen der Volkswagen Group Retail Deutschland. Für uns bei der Volkswagen Group Retail Deutschland ist es selbstverständlich, dass wir uns an alle Gesetze und internen Regeln halten und in Verantwortung für das Unternehmen, für Geschäftspartner und als Mitglied der Gesellschaft richtig handeln. Dazu gehört auch die Standhaftigkeit, an den richtigen Grundsätzen und Prinzipien festzuhalten.
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    Ein Bild vom Standort des Händlers

    Wie bearbeiten wir Ihren Hinweis?

    Hinweisgebersystem

    Die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften, interner Regeln, der Prinzipen unserer Verhaltensgrundsätze sowie des Code of Conduct für Geschäftspartner hat bei der Volkswagen Group Retail Deutschland oberste Priorität. Der Erfolg unseres Unternehmens basiert auf Integrität und Compliance. Um diesem Anspruch gerecht zu werden, ist es wichtig, von möglichem Fehlverhalten unserer eigenen Beschäftigten oder denen unserer Zulieferer zu erfahren und dieses zu unterbinden. Deshalb haben wir das Zentrale Aufklärungs-Office der Volkswagen AG beauftragt, ein unabhängiges, unparteiisches und vertrauliches Hinweisgebersystem für uns zu betreiben.

    Eine wichtige Säule unseres Hinweisgebersystems ist der Grundsatz des fairen Verfahrens. Es garantiert den größtmöglichen Schutz für Hinweisgeber*innen, Betroffene und Beschäftigte, die an der Aufklärung des gemeldeten Fehlverhaltens mitwirken.

    Dazu gehört auch, dass wir Möglichkeiten zur anonymen Meldung und Kommunikation anbieten. Wir versichern keine Maßnahmen zu ergreifen, um anonyme Hinweisgeber*innen zu identifizieren, die unser Hinweisgebersystem nicht missbrauchen. Benachteiligungen von Hinweisgeber*innen und allen Personen, die zu Untersuchungen bei Volkswagen Group Retail Deutschland beitragen, werden nicht toleriert. Für Betroffene gilt die Unschuldsvermutung, bis der Verstoß nachgewiesen ist. Die Untersuchungen werden mit äußerster Vertraulichkeit durchgeführt. Die Informationen werden in einem fairen, schnellen und geschützten Verfahren verarbeitet.

    Wie bearbeiten wir Ihren Hinweis?

    Qualifizierte und erfahrene Mitarbeitende des Zentralen Aufklärungs-Offices der Volkwagen AG prüfen alle Meldungen auf potentielle schwere Regelverstöße durch Beschäftigte des Volkswagen Konzerns gründlich und gehen ihnen systematisch nach. Zunächst erhalten Sie eine Eingangsbestätigung. Anschließend bewertet das Aufklärungs-Office Ihren Hinweis. Dies beinhaltet die Beschaffung von Informationen insbesondere vom Hinweisgeber. Nur wenn sich daraus ein Anfangsverdacht auf einen potentiellen schweren Regelverstoß ergibt, wird eine geeignete Untersuchungseinheit mit der Untersuchung des Falls beauftragt. Nach deren Abschluss bewertet das Aufklärungs-Office die Ergebnisse und spricht im Fall eines festgestellten Fehlverhaltens eine geeignete Sanktionierungs-Empfehlung aus. Informationen über den Bearbeitungsstatus* Ihres Hinweises sowie über das Ergebnis einer möglichen Untersuchung werden Ihnen unverzüglich mitgeteilt. Potentielle Verstöße gegen den Code of Conduct für Geschäftspartner, einschließlich schwerwiegender Risiken und Menschenrechts- und Umweltverletzungen durch direkte und indirekte Lieferanten, können ebenfalls an das Zentrale Aufklärungs-Office der Volkwagen AG gemeldet werden. Das gilt ebenso für sonstige Meldungen, die sofortige Maßnahmen durch das Unternehmen erfordern. Das Aufklärungs-Office informiert die zuständigen Stellen, die den Sachverhalt entsprechend bearbeiten. Dazu gehören insbesondere erforderliche Maßnahmen zur Minimierung oder Beendigung von Verstößen und/oder Risiken.

    Finden Sie weitere Informationen über die Verfahrensgrundsätze des Beschwerdemechanismus des Volkswagen Konzerns hier.

    * Die Bearbeitungszeit kann variieren und hängt u.a. vom Gegenstand des Hinweises ab.

    Sie haben ein Anliegen oder Feedback, das ein Produkt oder eine Dienstleistung des Volkswagen Konzerns betrifft?

    Bitte wenden Sie sich bei Fragen zu Ihrem neuen oder gebrauchten Fahrzeug, bei Feedback bzw. Beschwerden zu Dienstleistungen an die Kundenbetreuung der jeweiligen VGRD-Gesellschaft. Wir bitten um Ihr Verständnis, dass das Hinweisgebersystem bedauerlicherweise keine Kundenanliegen annehmen, bearbeiten und insbesondere nicht weiterleiten kann.

    Eine Meldung an unser Hinweisgebersystem abgeben

    Das Hinweisgebersystem bietet verschiedene Kanäle, um potenzielles Fehlverhalten von Beschäftigten oder Verstöße gegen den Code of Conduct für Geschäftspartner in unserer Lieferkette zu melden, die eine schnelle Überprüfung und – falls notwendig – Reaktion unseres Unternehmens erfordern. Dies berührt jedoch nicht das gesetzlich verankerte Recht, sich an entsprechend zuständige Behörden zu wenden.

    Erreichbarkeit per E-Mail

    Sie erreichen das Zentrale Aufklärungs-Office der Volkwagen AG per E-Mail über die folgende Adresse:

    io@volkswagen.deOpens a mail link

    Sie können die SpeakUP-App ganz einfach über den untenstehenden QR-Code herunterladen und Ihre Hinweise direkt darüber abgeben.

    Unternehmenscode: 122333

    Haben Sie weitere Fragen oder benötigen einen lokalen Ansprechpartner?

    Fragen oder Verbesserungsvorschläge hinsichtlich des Hinweisgebersystems können Sie ebenfalls an das zuständige Aufklärungs-Office richten.

    Wenn Sie im Rahmen einer Untersuchung interviewt wurden, haben Sie die Möglichkeit, der Ombudsperson als unabhängige Stelle Feedback zu geben.

    Darüber hinaus können Sie sich bei allen Angelegenheiten rund um das Hinweisgebersystem gern an den Compliance Officer der VGRD-Gruppe per E-Mail unter: compliance@vgrd.info wendenOpens a mail link.

    Ihre Ansprechpartner