Dienstwagen mit Elektro- oder Plug-in-Hybrid Antrieb versteuern
Nutzen Sie jetzt die steuerlichen Vorteile von Dienstwagen mit Elektro- oder Plug-in-Hybrid Antrieb! Private Fahrten mit Ihrem Dienstwagen müssen zwar als Geldwerter Vorteil in der Steuererklärung angegeben werden, aber die Bundesregierung begünstigt die Versteuerung von bestimmten Hybrid- und Elektrofahrzeugen.
Hinweis: von den Steuervorteilen profitieren Sie auch bei der Fahrtenbuchmethode
Verantwortlich für die Inhalte auf dieser Seite ist die Hahn Automobile GmbH + Co. KG NL Pforzheim (Impressum & Rechtliches)
Vergleich Steuerliche Regelung nach Antriebsart
Für die private Nutzung von Dienstwagen mit Elektro- oder Plug-in-Hybrid Antrieb gelten folgende steuerlichen Vorgaben:
Ihre nächsten Schritte
Ihre Ansprechpartner
E-Mail schreiben
+49 7231 4990
1 / 7
Valentin Kuhnle
Verkaufsleiter
07231 / 499-122
Valentin Fursenko
Verkaufsberater
07231 / 499-118
Markus Leutenegger
Verkaufsberater
07231 / 499-204
Rolf Varwig
Verkaufsberater
07231 / 499-146
Dirk Weingärtner
Verkaufsberater
07231 / 499-180
Nujin Kaya
Verkaufsassistentin
07231 / 499-188
Dayana Weickelt
Verkaufsassistentin
07231 / 499-115