Autohaus Lau GmbH | Impressum & Rechtliches
    Hier finden Sie Informationen über uns (Autohaus Lau GmbH) als verantwortlichen Anbieter von Inhalten und Angeboten, die auf dieser Website speziell aufgeführt sind.

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    Autohaus Lau GmbH
    Hauptstraße 110
    23627 Groß Grönau

    Telefon: 04509 / 70 70 - 0
    Fax: 04509 / 70 70 - 70
    E-Mail: info@autohaus-lau.de

    Geschäftsführung: Barbara Lau & Jonas Lau
    USt.-ID: DE 812178251
    Handelsregister: Amtsgericht Lübeck, HRB 1225
    Versicherungsvermittlerregister: IHK zu Kiel: D-F3L9-00ATR-73

    Hinweis gemäß § 36 Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG)
    Wir sind zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle weder bereit noch dazu verpflichtet.

    Wir schätzen die offene Kommunikation. Mit unserem Hinweisgebersystem können Sie uns Verstöße gegen Gesetze und interne Regeln anonym unter autohaus-lau.ak-compliance.de melden.


    Photos: Oliver Schmidt www.olli-zimtstern.com

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    A. Verantwortlicher

    Wir freuen uns, dass Sie unsere Webseite der Autohaus Lau GmbH besuchen. Im Folgenden informieren wir Sie über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten durch uns im Zusammenhang mit Ihrem Besuch unserer Webseite.

    B. Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten

    Unsere Webseite bietet Ihnen verschiedene Angebote, die wir Ihnen in Bezug auf dabei durch uns verarbeitete personenbezogene Daten im Folgenden näher erläutern möchten. Bei der Datenverarbeitung im Zusammenhang mit unserer Webseite unterstützt uns die Volkswagen AG als Auftragsverarbeiterin.

    I. Verarbeitung von Protokolldateien

    Bei Ihrem Besuch auf unserer Webseite verarbeiten wir die folgenden Protokolldateien von Ihnen, die keinen Rückschluss auf Ihre Person zulassen: 1. Eine anonyme Kennung, die keinen Rückschluss auf Ihre IP-Adresse ermöglicht, 2. Das von Ihnen genutzte Betriebssystem, den von Ihnen genutzten Webbrowser und die von Ihnen eingestellte Bildschirmauflösung, 3. Das Datum und die Uhrzeit Ihres Besuchs sowie, 4. Die Unterseiten, die Sie auf unserer Webseite besucht haben.

    Die Verarbeitung dieser Daten erfolgt gemäß Artikel 6 Abs. 1 lit. f DSGVO aufgrund unseres berechtigten Interesses, Ihnen die Webseite ordnungsgemäß anzeigen zu können. Die Daten werden nach fünf Tagen gelöscht.

    II. Probefahrt

    Sofern Sie Interesse an einem unserer Fahrzeuge haben, können Sie über unsere Webseite einen Wunsch zur Probefahrt angeben. Die Probefahrtanfrage erfolgt über die Webseite volkswagen.de, auf die Sie geleitet werden. Zu diesem Zweck werden von der Volkswagen AG folgende personenbezogene Daten erhoben und an uns übermittelt: Name, Titel, Anrede, E-Mail-Adresse, Geburtsjahr; sofern eine telefonische Kontaktaufnahme durch uns gewünscht ist, außerdem die Telefonnummer. Optional können Terminwünsche für die Durchführung der Probefahrt ausgewählt werden. Diese Erhebung, Übermittlung und anschließende Weiterverarbeitung der Daten erfolgt auf der Grundlage eines Vertragsanbahnungsverhältnisses (Art 6 Abs. 1 lit. b DSGVO) zur Durchführung einer Probefahrt bei uns. Die übermittelten Daten werden durch uns zum Zweck der Kontaktaufnahme und Durchführung der Probefahrt mit Ihnen über Ihren präferierten Servicekanal verwendet.

    Die von Ihnen angegebenen personenbezogenen Daten werden nach der Übermittlung an uns durch die Volkswagen AG gelöscht.

    III. Beratungstermin

    Sofern Sie Interesse an einem unserer Fahrzeuge haben, können Sie über unsere Webseite einen Beratungstermin anfragen. Die Beratungsterminanfrage erfolgt über die Webseite volkswagen.de, auf die Sie geleitet werden. Zu diesem Zweck werden von der Volkswagen AG folgende personenbezogenen Daten erhoben und an uns übermittelt: Name, Titel, Anrede, E-Mail-Adresse; sofern eine telefonische Kontaktaufnahme durch uns gewünscht ist, außerdem die Telefonnummer. Weiterhin steht ein Freitexteingabefeld zur Verfügung. Diese Erhebung, Übermittlung und anschließende Weiterverarbeitung der Daten erfolgt auf der Grundlage eines Vertragsanbahnungsverhältnisses (Art 6 Abs. 1 lit. b DSGVO) zur Durchführung eines Beratungstermins bei uns. Die übermittelten Daten werden durch uns zum Zweck der Kontaktaufnahme und der Durchführung des Beratungstermins mit Ihnen über Ihren präferierten Servicekanal verwendet.

    Die von Ihnen angegebenen personenbezogenen Daten werden nach der Übermittlung an uns durch die Volkswagen AG gelöscht.

    IV. Angebotsanfrage

    Sofern Sie Interesse an einem unserer Fahrzeuge haben, können Sie über unsere Webseite einen Wunsch zur Angebotsanfrage angeben. Die Angebotsanfrage erfolgt über die Webseite volkswagen.de, auf die Sie geleitet werden. Zu diesem Zweck werden von der Volkswagen AG folgende personenbezogenen Daten erhoben und an uns übermittelt: Name, Titel, Anrede, E-Mail-Adresse; sofern eine telefonische Kontaktaufnahme durch uns gewünscht ist, außerdem die Telefonnummer. Diese Erhebung, Übermittlung und anschließende Weiterverarbeitung der Daten erfolgt auf der Grundlage eines Vertragsanbahnungsverhältnisses (Art 6 Abs. 1 lit. b DSGVO) zur Unterbreitung eines Angebots durch uns. Die übermittelten Daten werden durch uns zum Zweck der Kontaktaufnahme und der Angebotsanfrage mit Ihnen über Ihren präferierten Servicekanal verwendet.

    Die von Ihnen angegebenen personenbezogenen Daten werden nach der Übermittlung an uns durch die Volkswagen AG gelöscht.

    C. Ihre Rechte

    Ihre nachfolgenden Rechte können Sie gegenüber uns jederzeit unentgeltlich geltend machen. Weitere Informationen zur Wahrnehmung Ihrer Rechte finden Sie unter Abschnitt D.

    Auskunftsrecht: Sie haben das Recht, von uns Auskunft (Art. 15 DSGVO) über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten zu erhalten.

    Berichtigungsrecht: Sie haben das Recht, von uns die Berichtigung (Art. 16 DSGVO) Sie betreffender unrichtiger bzw. unvollständiger personenbezogener Daten zu verlangen.

    Recht auf Löschung: Sie haben das Recht, bei Vorliegen der in Art. 17 DSGVO genannten Voraussetzungen, die Löschung Ihrer Daten zu verlangen. Danach können Sie beispielsweise die Löschung Ihrer Daten verlangen, soweit diese für die Zwecke, für die sie erhoben wurden, nicht mehr notwendig sind. Außerdem können Sie die Löschung verlangen, wenn wir Ihre Daten auf der Grundlage Ihrer Einwilligung verarbeiten und Sie diese Einwilligung widerrufen.

    Recht auf Einschränkung der Verarbeitung: Sie haben das Recht, die Einschränkung der Verarbeitung Ihrer Daten zu verlangen, wenn die Voraussetzungen des Art. 18 DSGVO vorliegen. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn Sie die Richtigkeit Ihrer Daten bestreiten. Für die Dauer der Überprüfung der Richtigkeit der Daten können Sie dann die Einschränkung der Verarbeitung verlangen.

    Widerspruchsrecht: Sofern die Verarbeitung auf einem überwiegenden berechtigten Interesse beruht, haben Sie das Recht, der Verarbeitung Ihrer Daten zu widersprechen. Im Falle des Widerspruchs bitten wir Sie, uns Ihre Gründe mitzuteilen, aus denen Sie der Datenverarbeitung widersprechen. Daneben haben Sie das Recht, der Datenverarbeitung zu Zwecken der Direktwerbung zu widersprechen. Das gilt auch für Profiling, soweit es mit der Direktwerbung zusammenhängt.

    Recht auf Datenübertragbarkeit: Sofern die Datenverarbeitung auf der Grundlage eine Einwilligung oder einer Vertragserfüllung beruht und diese zudem unter Einsatz einer automatisierten Verarbeitung erfolgt, haben Sie das Recht, Ihre Daten in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format zu erhalten und diese an einen anderen Datenverarbeiter zu übermitteln.

    Widerrufsrecht: Sofern die Datenverarbeitung auf einer Einwilligung beruht, haben Sie das Recht, die Einwilligung mit Wirkung für die Zukunft jederzeit kostenlos zu widerrufen.

    Beschwerderecht: Sie haben außerdem das Recht, sich bei einer Aufsichtsbehörde (z. B. bei der Landesbeauftragten für den Datenschutz Niedersachsen) über unsere Verarbeitung Ihrer Daten zu beschweren.

    D. Ihre Ansprechpartner für die Ausübung Ihrer Rechte

    Datenschutzbeauftragter

    Unser Datenschutzbeauftragter steht Ihnen als Ansprechpartner für datenschutzbezogene Anliegen, die Ausübung Ihrer Rechte und weitergehende Informationen zur Verfügung:

    Stand: Oktober 2020

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    A. Verantwortlicher

    Wir freuen uns, dass Sie unsere Webseite der Autohaus Lau GmbH besuchen. Im Folgenden informieren wir Sie über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten durch uns im Zusammenhang mit Ihrem Besuch unserer Webseite.

    B. Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten

    Unsere Webseite bietet Ihnen verschiedene Angebote, die wir Ihnen in Bezug auf dabei durch uns verarbeitete personenbezogene Daten im Folgenden näher erläutern möchten. Bei der Datenverarbeitung im Zusammenhang mit unserer Webseite unterstützt uns die Volkswagen AG als Auftragsverarbeiterin.

    I. Verarbeitung von Protokolldateien

    Bei Ihrem Besuch auf unserer Webseite verarbeiten wir die folgenden Protokolldateien von Ihnen, die keinen Rückschluss auf Ihre Person zulassen: 1. Eine anonyme Kennung, die keinen Rückschluss auf Ihre IP-Adresse ermöglicht, 2. Das von Ihnen genutzte Betriebssystem, den von Ihnen genutzten Webbrowser und die von Ihnen eingestellte Bildschirmauflösung, 3. Das Datum und die Uhrzeit Ihres Besuchs sowie, 4. Die Unterseiten, die Sie auf unserer Webseite besucht haben.

    Die Verarbeitung dieser Daten erfolgt gemäß Artikel 6 Abs. 1 lit. f DSGVO aufgrund unseres berechtigten Interesses, Ihnen die Webseite ordnungsgemäß anzeigen zu können. Die Daten werden nach fünf Tagen gelöscht.

    II. Probefahrt

    Sofern Sie Interesse an einem unserer Fahrzeuge haben, können Sie über unsere Webseite einen Wunsch zur Probefahrt angeben. Die Probefahrtanfrage erfolgt über die Webseite volkswagen.de, auf die Sie geleitet werden. Zu diesem Zweck werden von der Volkswagen AG folgende personenbezogene Daten erhoben und an uns übermittelt: Name, Titel, Anrede, E-Mail-Adresse, Geburtsjahr; sofern eine telefonische Kontaktaufnahme durch uns gewünscht ist, außerdem die Telefonnummer. Optional können Terminwünsche für die Durchführung der Probefahrt ausgewählt werden. Diese Erhebung, Übermittlung und anschließende Weiterverarbeitung der Daten erfolgt auf der Grundlage eines Vertragsanbahnungsverhältnisses (Art 6 Abs. 1 lit. b DSGVO) zur Durchführung einer Probefahrt bei uns. Die übermittelten Daten werden durch uns zum Zweck der Kontaktaufnahme und Durchführung der Probefahrt mit Ihnen über Ihren präferierten Servicekanal verwendet.

    Die von Ihnen angegebenen personenbezogenen Daten werden nach der Übermittlung an uns durch die Volkswagen AG gelöscht.

    III. Beratungstermin

    Sofern Sie Interesse an einem unserer Fahrzeuge haben, können Sie über unsere Webseite einen Beratungstermin anfragen. Die Beratungsterminanfrage erfolgt über die Webseite volkswagen.de, auf die Sie geleitet werden. Zu diesem Zweck werden von der Volkswagen AG folgende personenbezogenen Daten erhoben und an uns übermittelt: Name, Titel, Anrede, E-Mail-Adresse; sofern eine telefonische Kontaktaufnahme durch uns gewünscht ist, außerdem die Telefonnummer. Weiterhin steht ein Freitexteingabefeld zur Verfügung. Diese Erhebung, Übermittlung und anschließende Weiterverarbeitung der Daten erfolgt auf der Grundlage eines Vertragsanbahnungsverhältnisses (Art 6 Abs. 1 lit. b DSGVO) zur Durchführung eines Beratungstermins bei uns. Die übermittelten Daten werden durch uns zum Zweck der Kontaktaufnahme und der Durchführung des Beratungstermins mit Ihnen über Ihren präferierten Servicekanal verwendet.

    Die von Ihnen angegebenen personenbezogenen Daten werden nach der Übermittlung an uns durch die Volkswagen AG gelöscht.

    IV. Angebotsanfrage

    Sofern Sie Interesse an einem unserer Fahrzeuge haben, können Sie über unsere Webseite einen Wunsch zur Angebotsanfrage angeben. Die Angebotsanfrage erfolgt über die Webseite volkswagen.de, auf die Sie geleitet werden. Zu diesem Zweck werden von der Volkswagen AG folgende personenbezogenen Daten erhoben und an uns übermittelt: Name, Titel, Anrede, E-Mail-Adresse; sofern eine telefonische Kontaktaufnahme durch uns gewünscht ist, außerdem die Telefonnummer. Diese Erhebung, Übermittlung und anschließende Weiterverarbeitung der Daten erfolgt auf der Grundlage eines Vertragsanbahnungsverhältnisses (Art 6 Abs. 1 lit. b DSGVO) zur Unterbreitung eines Angebots durch uns. Die übermittelten Daten werden durch uns zum Zweck der Kontaktaufnahme und der Angebotsanfrage mit Ihnen über Ihren präferierten Servicekanal verwendet.

    Die von Ihnen angegebenen personenbezogenen Daten werden nach der Übermittlung an uns durch die Volkswagen AG gelöscht.

    C. Ihre Rechte

    Ihre nachfolgenden Rechte können Sie gegenüber uns jederzeit unentgeltlich geltend machen. Weitere Informationen zur Wahrnehmung Ihrer Rechte finden Sie unter Abschnitt D.

    *Auskunftsrecht: *Sie haben das Recht, von uns Auskunft (Art. 15 DSGVO) über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten zu erhalten.

    Berichtigungsrecht: Sie haben das Recht, von uns die Berichtigung (Art. 16 DSGVO) Sie betreffender unrichtiger bzw. unvollständiger personenbezogener Daten zu verlangen.

    *Recht auf Löschung: *Sie haben das Recht, bei Vorliegen der in Art. 17 DSGVO genannten Voraussetzungen, die Löschung Ihrer Daten zu verlangen. Danach können Sie beispielsweise die Löschung Ihrer Daten verlangen, soweit diese für die Zwecke, für die sie erhoben wurden, nicht mehr notwendig sind. Außerdem können Sie die Löschung verlangen, wenn wir Ihre Daten auf der Grundlage Ihrer Einwilligung verarbeiten und Sie diese Einwilligung widerrufen.

    Recht auf Einschränkung der Verarbeitung: Sie haben das Recht, die Einschränkung der Verarbeitung Ihrer Daten zu verlangen, wenn die Voraussetzungen des Art. 18 DSGVO vorliegen. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn Sie die Richtigkeit Ihrer Daten bestreiten. Für die Dauer der Überprüfung der Richtigkeit der Daten können Sie dann die Einschränkung der Verarbeitung verlangen.

    Widerspruchsrecht: Sofern die Verarbeitung auf einem überwiegenden berechtigten Interesse beruht, haben Sie das Recht, der Verarbeitung Ihrer Daten zu widersprechen. Im Falle des Widerspruchs bitten wir Sie, uns Ihre Gründe mitzuteilen, aus denen Sie der Datenverarbeitung widersprechen. Daneben haben Sie das Recht, der Datenverarbeitung zu Zwecken der Direktwerbung zu widersprechen. Das gilt auch für Profiling, soweit es mit der Direktwerbung zusammenhängt.

    *Recht auf Datenübertragbarkeit: *Sofern die Datenverarbeitung auf der Grundlage eine Einwilligung oder einer Vertragserfüllung beruht und diese zudem unter Einsatz einer automatisierten Verarbeitung erfolgt, haben Sie das Recht, Ihre Daten in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format zu erhalten und diese an einen anderen Datenverarbeiter zu übermitteln.

    *Widerrufsrecht: *Sofern die Datenverarbeitung auf einer Einwilligung beruht, haben Sie das Recht, die Einwilligung mit Wirkung für die Zukunft jederzeit kostenlos zu widerrufen.

    Beschwerderecht: Sie haben außerdem das Recht, sich bei einer Aufsichtsbehörde (z. B. bei der Landesbeauftragten für den Datenschutz Niedersachsen) über unsere Verarbeitung Ihrer Daten zu beschweren.

    D. Ihre Ansprechpartner für die Ausübung Ihrer Rechte

    Datenschutzbeauftragter

    Unser Datenschutzbeauftragter steht Ihnen als Ansprechpartner für datenschutzbezogene Anliegen, die Ausübung Ihrer Rechte und weitergehende Informationen zur Verfügung:

    Stand: Oktober 2020

    I. Auftragserteilung

    1. Im Auftragsschein oder in einem Bestätigungsschreiben
      sind die zu erbringenden Leistungen
      zu
      bezeichnen und der voraussichtliche oder verbindliche Fertigstellungstermin anzugeben.
    2. Der Auftraggeber erhält eine Durchschrift des Auftragsscheins.
    3. Der Auftrag ermächtigt den Auftragnehmer, Unteraufträge zu erteilen
      und Probefahrten sowie
      Überführungsfahrten durchzuführen.
    4. Übertragungen von Rechten und Pflichten des Auftraggebers aus dem Auftrag bedürfen der Zustimmung
      des Auftragnehmers in Textform.
      Dies gilt nicht für einen auf Geld gerichteten Anspruch des Auftraggebers gegen den Auftragnehmer.
      Für andere Ansprüche des Auftraggebers gegen den Auftragnehmer bedarf es der vorherigen Zustimmung
      des Auftragnehmers dann nicht, wenn beim Auftragnehmer kein schützenswertes Interesse
      an einem Abtretungsausschluss besteht oder berechtigte Belange des Auftraggebers an
      einer Abtretbarkeit des Rechtes das schützenswerte Interesse des Auftragnehmers an einem Abtretungsausschluss
      überwiegen.

    II. Preisangaben im Auftragsschein; Kostenvoranschlag

    1. Auf Verlangen des Auftraggebers vermerkt der Auftragnehmer im Auftragsschein auch die Preise,
      die bei der Durchführung des Auftrags voraussichtlich zum Ansatz kommen.
      Preisangaben im Auftragsschein können auch durch Verweisung auf die in Frage kommenden Positionen
      der beim Auftragnehmer ausliegenden
      Preis- und Arbeitswertkataloge erfolgen.
    2. Wünscht der Auftraggeber eine verbindliche Preisangabe, so bedarf es eines schriftlichen Kostenvoranschlages;
      in diesem sind die Arbeiten
      und Ersatzteile jeweils im Einzelnen aufzuführen
      und
      mit dem jeweiligen Preis zu versehen.
      Der Auftragnehmer ist an diesen Kostenvoranschlag
      bis zum
      Ablauf von 3 Wochen nach seiner Abgabe gebunden.
      Die zur Abgabe eines Kostenvoranschlags erbrachten Leistungen können dem Auftraggeber berechnet
      werden, wenn dies im Einzelfall vereinbart ist.
      Wird aufgrund des Kostenvoranschlages ein Auftrag erteilt, so werden etwaige Kosten für den
      Kostenvoranschlag mit der Auftragsrechnung verrechnet und der Gesamtpreis darf bei der Berechnung
      des Auftrags nur mit Zustimmung des Auftraggebers überschritten werden.
    3. Wenn im Auftragsschein Preisangaben enthalten
      sind, muss ebenso wie beim Kostenvoranschlag
      die Umsatzsteuer angegeben werden.

    III. Fertigstellung

    1. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, einen schriftlich als verbindlich bezeichneten Fertigstellungstermin
      einzuhalten. Ändert oder erweitert
      sich der Arbeitsumfang gegenüber dem ursprünglichen
      Auftrag, und tritt dadurch eine Verzögerung ein, dann hat der Auftragnehmer
      unverzüglich
      unter Angabe der Gründe einen neuen Fertigstellungstermin
      zu nennen.
    2. Hält der Auftragnehmer bei Aufträgen, welche die Instandsetzung eines Kraftfahrzeuges zum
      Gegenstand haben, einen schriftlich verbindlich
      zugesagten Fertigstellungstermin länger als
      24 Stunden schuldhaft nicht ein, so hat der Auftragnehmer
      nach seiner Wahl dem Auftraggeber
      ein möglichst gleichwertiges Ersatzfahrzeug nach den jeweils hierfür gültigen Bedingungen des
      Auftragnehmers kostenlos zur Verfügung zu stellen oder 80 % der Kosten für eine tatsächliche
      Inanspruchnahme
      eines möglichst gleichwertigen
      Mietfahrzeuges zu erstatten. Der Auftraggeber
      hat
      das Ersatz- oder Mietfahrzeug nach Meldung der Fertigstellung des Auftragsgegenstandes
      unverzüglich
      zurückzugeben; weitergehender Verzugsschadensersatz ist ausgeschlossen.
      Der Auftragnehmer
      ist auch für die während des Verzugs durch Zufall eintretende Unmöglichkeit der Leistung
      verantwortlich, es sei denn, dass der Schaden auch bei rechtzeitiger
      Leistung eingetreten wäre.
      Bei gewerblich genutzten Fahrzeugen kann der Auftragnehmer statt der Zurverfügungstellung
      eines Ersatzfahrzeugs oder der Übernahme von Mietwagenkosten den durch die verzögerte Fertigstellung
      entstandenen Verdienstausfall ersetzen.
    3. Die Haftungsausschlüsse in Ziffer 2 gelten nicht für Schäden, die auf einer grob fahrlässigen oder
      vorsätzlichen Verletzung von Pflichten des Auftragnehmers, seines gesetzlichen Vertreters oder seines
      Erfüllungsgehilfen beruhen sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
    4. Wenn der Auftragnehmer den Fertigstellungstermin
      infolge höherer Gewalt oder Betriebsstörungen
      ohne eigenes Verschulden nicht einhalten
      kann, besteht auf Grund hierdurch bedingter Verzögerungen
      keine Verpflichtung zum Schadensersatz,
      insbesondere auch nicht zur Stellung eines Ersatzfahrzeuges
      oder zur Erstattung
      von Kosten für die tatsächliche Inanspruchnahme
      eines Mietfahrzeuges.
      Der Auftragnehmer
      ist jedoch verpflichtet, den Auftraggeber über die Verzögerungen
      zu unterrichten, soweit dies möglich und zumutbar ist.

    IV. Abnahme

    1. Die Abnahme des Auftragsgegenstandes durch den Auftraggeber erfolgt im Betrieb des Auftragnehmers,
      soweit nichts anderes vereinbart
      ist.
    2. Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Auftragsgegenstand innerhalb von 1 Woche ab Zugang der
      Fertigstellungsanzeige und Aushändigung
      oder Übersendung der Rechnung abzuholen.
      Im Falle
      der Nichtabnahme kann der Auftragnehmer von seinen gesetzlichen Rechten Gebrauch machen.
      Bei Reparaturarbeiten, die innerhalb eines Arbeitstages ausgeführt werden, verkürzt sich die Frist
      auf 2 Arbeitstage.
    3. Bei Abnahmeverzug kann der Auftragnehmer die ortsübliche Aufbewahrungsgebühr
      berechnen.
      Der Auftragsgegenstand kann nach Ermessen des Auftragnehmers auch anderweitig aufbewahrt
      werden. Kosten und Gefahren der Aufbewahrung gehen zu Lasten des Auftraggebers.

    V. Berechnung des Auftrages

    1. In der Rechnung sind Preise oder Preisfaktoren
      für jede technisch in sich abgeschlossene Arbeitsleistung
      sowie für verwendete Ersatzteile
      und Materialien jeweils gesondert auszuweisen.
      Wünscht der Auftraggeber Abholung oder Zustellung
      des Auftragsgegenstandes,
      erfolgen diese
      auf seine Rechnung und Gefahr. Die Haftung
      bei Verschulden bleibt unberührt.
    2. Wird der Auftrag aufgrund eines verbindlichen Kostenvoranschlages ausgeführt, so genügt eine Bezugnahme
      auf den Kostenvoranschlag, wobei lediglich zusätzliche Arbeiten besonders aufzuführen sind.
    3. Die Berechnung des Tauschpreises im Tauschverfahren setzt voraus,
      dass das ausgebaute
      Aggregat
      oder Teil dem Lieferumfang des Ersatzaggregats oder -teils entspricht und dass es keinen
      Schaden aufweist,
      der die Wiederaufbereitung
      unmöglich macht.
    4. Die Umsatzsteuer geht zu Lasten des Auftraggebers.
    5. Eine etwaige Berichtigung der Rechnung muss seitens des Auftragnehmers,
      ebenso wie eine Beanstandung
      seitens des Auftraggebers, spätestens 6 Wochen nach Zugang der Rechnung erfolgen.

    Vl. Zahlung

    1. Der Rechnungsbetrag und Preise für Nebenleistungen sind bei Abnahme des Auftragsgegenstandes
      und Aushändigung oder Übersendung der Rechnung zur Zahlung in bar fällig, spätestens
      jedoch innerhalb 1 Woche nach Meldung der Fertigstellung und Aushändigung oder Übersendung
      der Rechnung.
    2. Gegen Ansprüche des Auftragnehmers kann der Auftraggeber nur dann aufrechnen, wenn die Gegenforderung
      des Auftraggebers unbestritten ist oder ein rechtskräftiger Titel vorliegt. Hiervon ausgenommen
      sind Gegenforderungen des Auftraggebers aus demselben Auftrag. Ein Zurückbehaltungsrecht
      kann er nur geltend machen, soweit es auf Ansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis beruht.
      Der Auftragnehmer ist berechtigt, bei Auftragserteilung
      eine angemessene
      Vorauszahlung
      zu verlangen.

    Vll. Erweitertes Pfandrecht
    Dem Auftragnehmer steht wegen seiner Forderung
    aus dem Auftrag ein vertragliches Pfandrecht
    an den aufgrund des Auftrages in seinen Besitz gelangten Gegenständen zu.
    Das vertragliche Pfandrecht kann auch wegen Forderungen aus früher durchgeführten Arbeiten,
    Ersatzteillieferungen und sonstigen Leistungen
    geltend gemacht werden, soweit sie mit dem
    Auftragsgegenstand
    in Zusammenhang stehen. Für sonstige Ansprüche aus der Geschäftsverbindung
    gilt das vertragliche Pfandrecht
    nur, soweit diese unbestritten sind oder ein rechtskräftiger
    Titel vorliegt und der Auftragsgegenstand
    dem Auftraggeber gehört.

    Vlll. Haftung für Sachmängel

    1. Ansprüche des Auftraggebers wegen Sachmängeln verjähren in einem Jahr ab Abnahme des Auftragsgegenstandes.
      Nimmt der Auftraggeber den Auftragsgegenstand trotz Kenntnis eines Mangels
      ab, stehen ihm Sachmängelansprüche nur zu, wenn er sich diese bei Abnahme vorbehält.
    2. Ist Gegenstand des Auftrags die Lieferung herzustellender oder zu erzeugender beweglicher Sachen
      und ist der Auftraggeber eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches
      Sondervermögen oder ein Unternehmer, der bei Abschluss des Vertrages in Ausübung seiner
      gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt, verjähren Ansprüche des Auftraggebers
      wegen Sachmängeln in einem Jahr ab Ablieferung. Für andere Auftraggeber (Verbraucher)
      gelten in diesem Fall die gesetzlichen Bestimmungen.
    3. Die Verjährungsverkürzungen in Ziffer 1, Satz 1 und Ziffer 2, Satz 1 gelten nicht für Schäden, die
      auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Verletzung von Pflichten des Auftragnehmers, seines
      gesetzlichen Vertreters oder seines Erfüllungsgehilfen beruhen sowie bei Verletzung von Leben,
      Körper oder Gesundheit.
    4. Hat der Auftragnehmer nach den gesetzlichen Bestimmungen für einen Schaden aufzukommen,
      der leicht fahrlässig verursacht wurde, so haftet der Auftragnehmer beschränkt:
      Die Haftung besteht nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten, etwa solcher, die der Auftrag
      dem Auftragnehmer nach seinem Inhalt und Zweck gerade auferlegen will oder deren Erfüllung die
      ordnungsgemäße Durchführung des Auftrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung
      der Auftraggeber regelmäßig vertraut und vertrauen darf. Diese Haftung ist auf den bei Vertragsabschluss
      vorhersehbaren typischen Schaden begrenzt.
      Ausgeschlossen ist die persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter, Erfüllungsgehilfen und
      Betriebsangehörigen des Auftragnehmers für von ihnen durch leichte Fahrlässigkeit verursachte
      Schäden.
      Für die vorgenannte Haftungsbeschränkung und den vorgenannten Haftungsausschluss gilt Ziffer
      3 dieses Abschnitts entsprechend.
    5. Unabhängig von einem Verschulden des Auftragnehmers bleibt eine etwaige Haftung des Auftragnehmers
      bei arglistigem Verschweigen des Mangels, aus der Übernahme einer Garantie oder eines
      Beschaffungsrisikos und nach dem Produkthaftungsgesetz unberührt.
    6. Soll eine Mängelbeseitigung durchgeführt werden, gilt folgendes:
      a) Ansprüche wegen Sachmängeln hat der Auftraggeber beim Auftragnehmer geltend zu machen;
      bei mündlichen Anzeigen
      händigt der Auftragnehmer dem Auftraggeber
      eine Bestätigung über den
      Eingang der Anzeige in Textform aus.
      b) Wird der Auftragsgegenstand wegen eines Sachmangels betriebsunfähig, kann sich der Auftraggeber
      mit vorheriger Zustimmung des Auftragnehmers an einen anderen Kfz-Meisterbetrieb wenden.
      In diesem Fall hat der Auftraggeber in den Auftragsschein aufnehmen zu lassen, dass es sich
      um die Durchführung einer Mängelbeseitigung des Auftragnehmers handelt und dass diesem ausgebaute
      Teile während einer angemessenen Frist zur Verfügung zu halten sind. Der Auftragnehmer
      ist zur Erstattung der dem Auftraggeber nachweislich entstandenen Reparaturkosten verpflichtet.
      c) Im Falle der Nachbesserung kann der Auftraggeber für die zur Mängelbeseitigung eingebauten Teile
      bis zum Ablauf der Verjährungsfrist des Auftraggegenstandes Sachmängelansprüche aufgrund
      des Auftrags geltend machen.
      Ersetzte Teile werden Eigentum des Auftragnehmers.

    IX. Haftung für sonstige Schäden

    1. Die Haftung für den Verlust von Geld und Wertsachen jeglicher Art, die nicht ausdrücklich in Verwahrung
      genommen sind, ist ausgeschlossen.
    2. Sonstige Ansprüche des Auftraggebers, die nicht in Abschnitt VIII. „Haftung für Sachmängel" geregelt
      sind, verjähren in der regelmäßigen Verjährungsfrist.
    3. Für Schadensersatzansprüche gegen den Auftragnehmer gelten die Regelungen in Abschnitt VIII.
      „Haftung für Sachmängel", Ziffer 4 und 5 entsprechend.
      X. Eigentumsvorbehalt
      Soweit eingebaute Zubehör-, Ersatzteile und Aggregate nicht wesentliche Bestandteile des Auftragsgegenstandes
      geworden sind, behält sich der Auftragnehmer das Eigentum daran bis zur
      vollständigen unanfechtbaren Bezahlung vor.

    Xl. Gerichtsstand
    Für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche aus der Geschäftsverbindung
    mit Kaufleuten
    einschließlich Wechsel- und Scheckforderungen ist ausschließlicher Gerichtsstand
    der Sitz
    des Auftragnehmers. Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Auftraggeber
    keinen allgemeinen
    Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsabschluss
    seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort
    aus dem Inland
    verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher
    Aufenthaltsort zum Zeitpunkt
    der Klageerhebung
    nicht bekannt ist.

    XII. Außergerichtliche Streitbeilegung

    1. Kfz-Schiedsstellen
      a) Ist der Betrieb Mitglied der örtlich zuständigen Innung des Kraftfahrzeughandwerks kann der Auftraggeber
      bei Streitigkeiten aus diesem Auftrag (mit Ausnahme von Nutzfahrzeugen mit einem
      Gesamtgewicht von mehr als 3,5 t) oder - mit dessen Einverständnis - der Auftragnehmer die
      für den Auftragnehmer zuständige Kfz-Schiedsstelle anrufen. Die Anrufung muss unverzüglich
      nach Kenntnis des Streitpunktes durch Einreichung eines Schriftsatzes (Anrufungsschrift) bei der
      Schiedsstelle erfolgen.
      b) Durch die Entscheidung der Kfz-Schiedsstelle wird der Rechtsweg nicht ausgeschlossen.
      c) Durch die Anrufung der Kfz-Schiedsstelle ist die Verjährung für die Dauer des Verfahrens gehemmt.
      d) Das Verfahren vor der Kfz-Schiedsstelle richtet sich nach deren Geschäfts- und Verfahrensordnung,
      die den Parteien auf Verlangen von der Kfz-Schiedsstelle
      ausgehändigt wird.
      e) Die Anrufung der Kfz-Schiedsstelle ist ausgeschlossen,
      wenn bereits der Rechtsweg beschritten
      ist.
      Wird der Rechtsweg während eines Schiedsstellenverfahrens beschritten, stellt die Kfz-Schiedsstelle
      ihre Tätigkeit ein.
      f) Für die Inanspruchnahme der Kfz-Schiedsstelle werden Kosten nicht erhoben.
    2. Hinweis gemäß § 36 Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG)
      Der Auftragnehmer wird nicht an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle
      im Sinne des VSBG teilnehmen und ist hierzu auch nicht verpflichtet.

    Kfz-Reparaturbedingungen
    Bedingungen für die Ausführung von Arbeiten an Kraftfahrzeugen, Anhängern, Aggregaten
    und deren Teilen und für Kostenvoranschläge
    Unverbindliche Empfehlung des Zentralverbandes Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe e.V. (ZDK) · Stand: 01/2022